Behandlungsvoraussetzung

Bitte haben Sie Verständnis, dass physiotherapeutische Behandlungen - einschließlich der manuellen Therapie - aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ausschließlich auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung durchgeführt werden dürfen. Dies dient sowohl der rechtlichen Absicherung, als auch einer fachgerechten differentialdiagnostischen Abklärung. 

 

Die Osteopathie ist eine manuelle Methode, welche nicht auf dem evidenzbasierten Wissen der Schulmedizin basiert. Daher ist auch hier eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine ärztliche Verordnung erforderlich.

 

Die entsprechende Verordnung muss spätestens zum ersten Termin vorliegen, da eine Therapie sonst nicht möglich ist.

Behandlungsvorbereitung

Eine sorgfältige Vorbereitung ist die Grundlage für eine erfolgreiche und individuell abgestimmte Behandlung. 

 

Zunächst füllen Sie einen Anamnesebogen aus, in dem Sie relevante Angaben zu Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte machen. Anschließend wird ein Patientenvertrag unterzeichnet, der alle organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen transparent festhält.

 

Im darauffolgenden Anamnesegespräch besprechen wir Ihre Angaben ausführlich, klären offene Fragen und gehen gezielt auf Ihre Beschwerden und Ziele ein. Auf dieser Basis legen wir gemeinsam den passenden Behandlungsansatz fest.

Behandlungsablauf

Ihre Behandlung erfolgt auf Grundlage des zuvor gemeinsam festgelegten Behandlungsansatzes und ist individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Dabei achte ich auf eine strukturierte, ruhige und zielgerichtete Durchführung.

 

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin den ausgefüllten Anamnesebogen mit. 

 

Für alle Termine gilt zudem, dass Sie ein großes Handtuch mitbringen, um die Behandlung angenehm und hygienisch zu gestalten.

 

Kostenübernahme

Osteopathie-Behandlungen sind eine Selbstzahlerleistung, welche vom Patienten vollständig zu begleichen ist. 

 

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen jedoch inzwischen einen Teil der Behandlungskosten, wobei eine mögliche Kostenübernahme abhängig von der jeweiligen Satzung bzw. Voraussetzungen der Kassen ist. Oftmals wird hier zudem eine ärztliche Verordnung verlangt.

 

Bitte klären Sie im Vorfeld der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse ab, ob und unter welchen Voraussetzungen eine anteilige Erstattung erfolgen kann. Näheres dazu auch unter: bv-osteopathie.de/fuer-patienten/kostenerstattung-osteopathie/

 

Unabhängig von dem Erstattungsverhalten der Krankenkassen ist die Rechnung vollständig vom Patienten zu begleichen. Eine etwaige Differenz zwischen der in der Rechnung gestellten Betrag und dem Erstattungsbetrag ist vom Patienten selbst zu tragen.

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